Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII 525/93, IV 525/93, XII (IV) 525/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13481
FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII 525/93, IV 525/93, XII (IV) 525/93 (https://dejure.org/1999,13481)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.1999 - XII 525/93, IV 525/93, XII (IV) 525/93 (https://dejure.org/1999,13481)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - XII 525/93, IV 525/93, XII (IV) 525/93 (https://dejure.org/1999,13481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.02.1993 - X R 108/90

    Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
    Diese Auffassung wurde in letzter Instanz durch den BFH mit Urteil vom 17.02.1993 (Az. X R 108/90) bestätigt.

    Bezug genommen wird auch auf das vom beklagten FA zu den Akten gereichte Urteil des BFH zum Az. X R 108/90.

    Im Streitfall hat der Kläger zwar eine Vielzahl von Grundstücken verkauft, im Gegensatz zu dem dem Verfahren X R 108/90 beim BFH zugrunde liegenden Sachverhalt hat er jedoch seit 1978 keine Grundstücke mehr hinzuerworben.

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
    Tritt dagegen nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund, liegt gewerblicher Grundstückshandel vor (vgl. dazu z. B. BFH-- Urteil vom 16.04.1991, VIII R 74/87, BStBl II 1991, 844).

    Dabei geht der BFH grundsätzlich davon aus, dass erst bei einer Veräußerung von mehr als drei Objekten auf eine gewerbliche Tätigkeit geschlossen werden kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.04.1991, VIII R 74/87, BStBl II 1991, 844).

  • FG Niedersachsen, 18.12.1997 - XII 197/90

    Voraussetzungen für die Gewerblichkeit eines Grundstückhandels in Abgrenzung zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
    Bei einer Besitzdauer von mehr als 10 Jahren ist im Regelfall davon auszugehen, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen An- und Verkauf nichtmehr gegeben ist und daher der Steuerpflichtige die Objekte zumindest nicht mit bedingter Wiederveräußerungsabsicht erworben hat, sofern keine anderen objektiven Indizien vorhanden sind, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. dazu auch Nds. FG v. 18.12.1997 - XII 197/90, EFG 1998, 653).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
    (Ausnahmen gelten nur für den Fall, dass die Tätigkeit ihrem wirtschaftlichen Kern der Tätigkeit eines Bauträgers entsprechen - vgl. BFH v. 24.01.1996, X R 255/93, BStBl II 1996, 303 m. Anm. Grune, AktStR 96, 279).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
    Der BFH hat in Fällen, in denen der Steuerpflichtige auf den erworbenen Grundstücken Häuser oder Eigentumswohnungen errichtete, einen solchen Zusammenhang zwischen Erwerb und Verkauf jedenfalls dann noch als gegeben erachtet, wenn die Zeitspanne zwischen der Fertigstellung der Objekte und deren Verkauf nicht mehr als fünf Jahrebeträgt (vgl. BFH-Urteil vom 23.10.1987, III R 275/83, BStBl II 1988, 293).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
    Außerdem muss die Betätigung den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschreiten (zum letztgenannten - ungeschriebenen - Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 2 EStG vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 25.06.1984, GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
    Diese großen Zeitspannen sprechen im vorliegenden Fall gegen einen gewerblichen Grundstückshandel, denn je größer der Abstand zwischen Anschaffung und Veräußerung ist, desto weniger ist anzunehmen, dass der Steuerpflichtige die Grundstücke bereits mit bedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 05.09.1990, XR 107, 108/89, BStBl II 1990, 1060; vom 14.11.1995, VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466; zusammenfassend ausführlich - Ehlers, AktStR 1997, 489).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
    Diese großen Zeitspannen sprechen im vorliegenden Fall gegen einen gewerblichen Grundstückshandel, denn je größer der Abstand zwischen Anschaffung und Veräußerung ist, desto weniger ist anzunehmen, dass der Steuerpflichtige die Grundstücke bereits mit bedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 05.09.1990, XR 107, 108/89, BStBl II 1990, 1060; vom 14.11.1995, VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466; zusammenfassend ausführlich - Ehlers, AktStR 1997, 489).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht